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   BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90   

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BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90 (https://dejure.org/1992,1330)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - I ZR 155/90 (https://dejure.org/1992,1330)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - I ZR 155/90 (https://dejure.org/1992,1330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) auf Leistungsschutzrechte ausübender Künstler - Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof - Verletzung von Tonträgerrechten - Simultanveröffentlichung von Tonträgern - Inlandsschutz auf der Grundlage des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Cliff Richard

    §§ 73 ff., 85, 96, 97, 125 Abs. 5 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltungsbereich der Revidierten Berner Übereinkunft - Nationales Urheberrecht und europäisches Diskriminierungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2640
  • NJW 1992, 3056 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 3056
  • MDR 1993, 134
  • GRUR 1992, 845
  • GRUR Int. 1993, 169
  • EuZW 1992, 644
  • ZUM 1992, 626
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung, das Welturheberrechtsabkommen begünstige nur Urheber, nicht jedoch Leistungsschutzberechtigte, nicht beanstandet (BVerfG GRUR 1990, 438, 440 li. Sp. Mitte - Bob Dylan).
  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90
    Schon zuvor hatte der Senat für das Welturheberrechtsabkommen (WUA) entschieden, daß dieses Abkommen lediglich die Rechte der Urheber und nicht auch die der ausübenden Künstler zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 68/83, GRUR 1986, 454, 455 re. Sp. Mitte - Bob Dylan).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90
    Wie der Senat bereits entschieden hat, wird dieses Bearbeiter-Urheberrecht, das zwar wie ein Urheberrecht ausgestaltet war, bei dem es sich aber nach seinem materiellen Gehalt um ein Leistungsschutzrecht - das es seit dem 1. Januar 1966 auch geworden ist (vgl. §§ 129, 135 UrhG) - handelte, von der allein für das Urheberrecht geltenden Revidierten Berner Übereinkunft nicht erfaßt (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 188/84, GRUR 1987, 814, 816 li. Sp. unten/re. Sp. oben - Die Zauberflöte m.w.N.).
  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90
    Da für das Urheber- und das Leistungsschutzrecht unmittelbar keine Gemeinschaftsregelung besteht und es bislang - von Teilbereichen abgesehen - auch nicht Gegenstand einer Harmonisierung war (vgl. EuGH, Urt. v. 24.01.1989 - Rs 341/87, GRUR Int. 1989, 319, 320), liegt die Annahme nahe, daß es auch nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt.
  • LG München I, 04.03.1992 - 21 O 1864/92
    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - I ZR 155/90
    Europäischen Gemeinschaften die streitentscheidende Frage durch Beschluß vom 4. März 1992 - 21 O 1864/92 - zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Als die Beklagte die fragliche »Beatles«-CD im Mai 1993 im Vertrauen auf das Bestehen einer Schutzrechtslücke auf den Markt brachte, wurde in Fachkreisen bereits seit etwa einem Jahr über die Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 7 Abs. 1 EWGV (jetzt: Art. 6 Abs. 1 EGV) auf Fälle der vorliegenden Art diskutiert (vgl. die Vorlagebeschlüsse des LG München I v. 4.3.1992, Hinweis in GRUR Int. 1992, 404, und des Senats v. 25.6.1992 - I ZR 155/90, GRUR 1992, 845 - Cliff Richard I; ferner die Beiträge von Schaefer, GRUR 1992, 424 ff.; Loewenheim, GRUR Int. 1993, 105 ff.; Mestmäcker, GRUR Int. 1993, 532 ff.).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Wie der Senat in der - nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung "Beatles-Doppel-CD" ausgeführt hat, wurde in Fachkreisen seit dem Frühjahr 1992 über die Frage der Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 7 Abs. 1 EWGV (jetzt: Art. 6 Abs. 1 EGV) auf Fälle der vorliegenden Art diskutiert (BGH GRUR 1998, 568, 569 unter Hinweis auf die Vorlagebeschlüsse des LG München I v. 4.3.1992, Bericht in GRUR Int. 1992, 404, und des Senats v. 25.6.1992 - I ZR 155/90, GRUR 1992, 845 - Cliff Richard I, sowie auf die Beiträge im Schrifttum von Schaefer, GRUR 1992, 424 ff, Loewenheim, GRUR Int. 1993, 105 ff. und Mestmäcker, GRUR Int. 1993, 532 ff.).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1992 - I ZR 155/90 - (BGH GRUR 1992, 845, 846 f. - Cliff Richard; vgl. auch schon BGH, Urt. v. 20.11.1986 - I ZR 188/84, GRUR 1987, 814, 816 - Die Zauberflöte) näher ausgeführt hat, wird dieses Bearbeiterurheberrecht, das zwar wie ein Urheberrecht ausgestaltet war, bei dem es sich aber nach seinem materiellen Gehalt um ein Leistungsschutzrecht - das es seit dem 1. Januar 1966 auch geworden ist (vgl. §§ 129, 135 UrhG) - handelte, von der allein für das Urheberrecht geltenden Revidierten Berner Übereinkunft nicht erfaßt.

    Auf die von der Revision weiter vertretene Ansicht - und die dagegen gerichteten Angriffe der Revisionserwiderung -, daß eine Inländerbehandlung aufgrund der RBÜüberdies eine - vorliegend von der Beklagten nicht behauptete - Simultanveröffentlichung im Inland nach § 55 LUG voraussetze, kommt es im Streitfall nicht mehr an (offengelassen auch in BGH GRUR 1992, 845, 847 - Cliff Richard).

  • BGH, 06.10.1994 - I ZR 155/90

    "Cliff Richard II"; Inlandsschutz ausländischer Urheberrechte

    Der Senat hat durch Beschluß vom 25. Juni 1992 (GRUR 1992, 845, 846 f. - Cliff Richard) die Entscheidung über die Revision der Beklagten ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 177 Abs. 3 EGV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Wie der Senat bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 25. Juni 1992 (GRUR 1992, 845, 846 f. - Cliff Richard) näher ausgeführt hat, kann der Beurteilung des Berufungsgerichts nicht beigetreten werden.

  • BGH, 28.03.2001 - VIII ZR 72/00

    Gruppenfreistellung von Alleinvertriebsverträgen

    Zur Frage der Auslegung von Art. 2 Abs. 1 EWG-Verordnung Nr. 1983/83 bedarf es keiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art. 234 EG-Vertrag, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß kein vernünftiger Zweifel besteht (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juni 1992 - I ZR 155/90, BGHR EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1 Inländerbehandlung 1; BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - III ZR 78/87, BGHR EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3 Vorlagepflicht 2; BVerfG NJW 1988, 1456 unter II 2 a; von der Groeben-Krück, Kommentar zum EU-/EG-Vertrag, 5. Aufl. 1997 Rdnr. 71 f).
  • OLG München, 22.04.1993 - 29 U 2194/93

    Anspruch gegen eine Verwertungsgesellschaft auf Erteilung einer Vertriebslizenz

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  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 204/95

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Inländerbehandlung aufgrund von Art. 7

    Wie der Senat in der - nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen - Entscheidung "Beatles-Doppel-CD" ausgeführt hat, wurde in Fachkreisen seit dem Frühjahr 1992 über die Frage der Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 7 Abs. 1 EWGV (jetzt: Art. 6 Abs. 1 EGV) auf Fälle der vorliegenden Art diskutiert (BGH GRUR 1998, 568, 569 [BGH 18.12.1997 - I ZR 79/95] unter Hinweis auf die Vorlagebeschlüsse des LG München I v. 4.3.1992, Bericht in GRUR Int. 1992, 404, und des Senats v. 25.6.1992 - I ZR 155/90, GRUR 1992, 845 - Cliff Richard I, sowie auf die Beiträge im Schrifttum von Schaefer, GRUR 1992, 424 ff., Loewenheim, GRUR Int. 1993, 105 ff. und Mestmäcker, GRUR Int. 1993, 532 ff.).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 45/97

    Auslegung eines Vertrages über die Veräußerung von Tonträgern; Haftung des

    Der Bundesgerichtshof hatte in seinem dieser Entscheidung vorangehenden Vorlagebeschluss hierzu noch die gegenteilige Auffassung vertreten (BGH, GRUR 1992, 845, 846 - Cliff Richard I).
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   BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91   

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https://dejure.org/1992,3141
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überleitungsvorschrift - Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz - Statthaftigkeit der Revision - Berufungsrechtsszug - Vereinbarkeit mit dem GG

  • rechtsportal.de

    RpflVereinfG Art. 10 Abs. 2 S. 1; ZPO § 546
    Verfassungsmäßigkeit der Revisionszulassung nach Rechtspflegevereinfachungsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2640
  • MDR 1992, 999
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Diese sind daher mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es nicht um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozeßhandlungen und abschließend entstandene Prozeßlagen geht (BVerfGE 11, 139, 146; Senatsurteil BGHZ 114, 1, 3 f. [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90] m.w.N.).

    Unterhalb dieser Schwelle steht es dem Gesetzgeber jedoch frei, den Anknüpfungspunkt für die Zäsur zwischen der Anwendung des alten und des neuen Rechts aus sachlich einleuchtenden und vertretbaren Erwägungen nach Gründen der Praktikabilität zu wählen (vgl. BVerfGE 11, 139, 146 f.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Auch aus dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Bestimmtheit (dazu BVerfGE 54, 277, 292 f.) lassen sich verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit der Regelung nicht herleiten.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Diese sind daher mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es nicht um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozeßhandlungen und abschließend entstandene Prozeßlagen geht (BVerfGE 11, 139, 146; Senatsurteil BGHZ 114, 1, 3 f. [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Ein Verfassungsverstoß kommt nur in Betracht, wenn die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist (BVerfGE 43, 242, 288 f. m.w.N.; 67, 1, 15 f.).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Danach darf eine Überleitungsvorschrift, die den Zugang zur Revisionsinstanz regelt, zwar nicht so ausgestaltet sein, daß sie einem Prozeßbeteiligten die bereits eröffnete Rechtsmittelinstanz wieder verschließt oder den Zugang zu dieser Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (BVerfGE 49, 329, 341).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Ein Verfassungsverstoß kommt nur in Betracht, wenn die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände ergibt, daß die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist (BVerfGE 43, 242, 288 f. m.w.N.; 67, 1, 15 f.).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 155/91
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das allgemeine Rechtstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 11, 232, 233 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60], st.Rspr.).
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 64/06

    Zulässigkeit einer ohne vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren erhobenen Klage

    Diese sind daher mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes grundsätzlich nach neuem Recht zu beurteilen, soweit es nicht um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht oder sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts etwas Abweichendes ergibt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1992 - III ZR 155/91, NJW 1992, 2640, unter 2 a; BGHZ 114, 1, 3 f., m.w.Nachw.).
  • OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16

    Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für

    Eine Anwendbarkeit des neu in Kraft getretenen Rechts im laufenden Prozess scheidet nur dann aus, wenn der Gesetzgeber - regelmäßig in Gestalt von Überleitungsvorschriften - anderslautende positive Regelungen getroffen hat, es um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht oder sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts etwas Abweichendes ergibt (BGH, Beschl. v. 25.06.1992 - III ZR 155/91, NJW 1992, 2640 , unter 2 a; BGHZ 114, 1, 3 f., m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 64/06, NJW 2007, 519 zur Abschaffung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens).
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